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Golden Visa abgeschafft: Was Käufer von Nicht EU Staaten jetzt wissen müssen

15.10.2026

Die frühere Möglichkeit, mit dem Kauf einer Immobilie ab 500.000 Euro ein Aufenthaltsrecht in Spanien zu erhalten, gibt es nicht mehr. Seit dem 3. April 2025 werden dafür keine neuen Anträge angenommen.

Was bleibt erlaubt?

Der Immobilienkauf selbst ist für Nicht EU Bürger weiterhin möglich. Sie brauchen eine NIE Nummer und ein spanisches Bankkonto. Nur ein Aufenthaltsrecht ergibt sich daraus nicht mehr automatisch.

Bestehende Golden Visa

Wer bereits ein Golden Visa hat, kann es nach bisherigem Recht in der Regel verlängern, solange die Immobilie im Besitz bleibt.

Alternativen für den Aufenthalt

Für EU Bürger

Wer aus der EU kommt, kann sich frei in Spanien niederlassen und muss lediglich die Anmeldung vornehmen.

Unser Tipp

Klären Sie Ihren Aufenthaltsstatus vor dem Kauf mit einem Anwalt. Das beeinflusst Steuern, Finanzierung und Ihre Planung.

Stand Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts oder Steuerberatung. Sprechen Sie uns an, wir vermitteln Ihnen verlässliche Fachleute vor Ort.

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