Steuern für Immobilieneigentümer auf Mallorca: Resident oder Nichtresident

Wer auf Mallorca Eigentum besitzt, zahlt laufende Steuern. Wie hoch sie ausfallen, hängt vor allem davon ab, ob Sie in Spanien steuerlich ansässig sind.
Wann gelten Sie als Resident?
Als steuerlicher Resident gelten in der Regel Personen, die sich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhalten oder dort ihren Lebensmittelpunkt haben.
Nichtresidenten
Wer in Spanien eine Immobilie besitzt, ohne dort ansässig zu sein, zahlt die Nichtresidentensteuer. Selbst genutzte Immobilien werden dabei mit einem fiktiven Einkommen auf Basis des Katasterwerts besteuert. Vermieten Sie, wird das Einkommen versteuert. Die Steuererklärung erfolgt über das Modelo 210.
Laufende Kosten
- Grundsteuer (IBI) der Gemeinde
- Müll und Abwassergebühren
- Gemeinschaftskosten bei Wohnungen und Urbanisationen
- Versicherung, Strom, Wasser, Garten, Pool
Verkauf
Beim Verkauf durch einen Nichtresidenten behält der Käufer einen Teil des Kaufpreises für das Finanzamt ein. Für den Gewinn gelten eigene Regeln. Dazu kommt die kommunale Wertzuwachssteuer (Plusvalía).
Unser Tipp
Lassen Sie sich von einem Steuerberater mit Erfahrung in Deutschland und Spanien beraten. So vermeiden Sie Doppelbesteuerung und Nachzahlungen.
Stand Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts oder Steuerberatung. Sprechen Sie uns an, wir vermitteln Ihnen verlässliche Fachleute vor Ort.


